Schramm.
← RatgeberWEG-Recht · 5 Min. Lesezeit

Wirtschaftsplan der WEG einfach erklärt

Der Wirtschaftsplan ist die Vorschau: Er legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die WEG im kommenden Jahr erwartet — und wie viel Hausgeld jeder Eigentümer monatlich vorauszahlt.

Was der Wirtschaftsplan enthält

Der Verwalter erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Plan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft — laufende Betriebskosten wie Versicherung, Hausmeister oder Energie, aber auch die geplante Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (§ 28 Abs. 1 WEG).

Aus dem Gesamtplan ergibt sich für jede Einheit ein Einzelwirtschaftsplan: der monatliche Hausgeld-Vorschuss, den die Eigentümer bis zur nächsten Jahresabrechnung zahlen.

Beschluss und Fortgeltung

Der Wirtschaftsplan wird in der Eigentümerversammlung beschlossen, meist zu Beginn des Wirtschaftsjahres. Verzögert sich dieser Beschluss — etwa weil eine Versammlung ausfällt —, gilt der zuletzt beschlossene Plan automatisch weiter, bis ein neuer beschlossen ist. Die WEG steht also nie ohne gültige Zahlungsgrundlage da.

Wirtschaftsplan vs. Hausgeldabrechnung

Der Wirtschaftsplan ist eine Vorschau, die Hausgeldabrechnung die spätere Rückschau auf die tatsächlichen Kosten des Jahres. Weicht die Abrechnung vom Plan ab, ergibt sich daraus eine Nachzahlung oder ein Guthaben — mehr dazu im Ratgeber zur Hausgeldabrechnung.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 25.9.2026. Autor: Christian Schramm, Hausverwaltung Schramm.

Fragen zu Ihrem konkreten Objekt?

Kurz schildern, wir antworten.

30 Minuten Erstgespräch, unverbindlich — oder direkt eine konkrete Frage über das Formular stellen.