Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- Die Gemeinschaft aller Eigentümer eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Gebäudes. Sie entsteht automatisch mit der Aufteilung, nicht erst durch Gründungsakt, und ist als teilrechtsfähiger Verband selbst Trägerin von Rechten und Pflichten.
Sondereigentum
- Der Teil einer Immobilie, der einem einzelnen Eigentümer allein gehört — typischerweise die Wohnung selbst (Innenräume, nicht tragende Wände, Bodenbeläge). Über Sondereigentum kann der Eigentümer weitgehend frei verfügen, soweit die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt.
Gemeinschaftseigentum
- Alle Gebäudeteile, die nicht im Sondereigentum stehen und allen Eigentümern gemeinsam gehören — Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Heizungsanlage. Veränderungen daran erfordern grundsätzlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Teilungserklärung
- Die notarielle Urkunde, die ein Gebäude rechtlich in einzelne Sondereigentumseinheiten aufteilt und meist zusammen mit der Gemeinschaftsordnung die Grundregeln des Zusammenlebens in der WEG festlegt — die „Verfassung“ jeder WEG.
Miteigentumsanteil (MEA)
- Der in der Teilungserklärung festgelegte ideelle Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum, meist als Bruchteil (z. B. 85/1000) ausgedrückt. Der MEA bestimmt in der Regel sowohl das Stimmgewicht als auch den Kostenanteil — sofern kein abweichender Verteilerschlüssel vereinbart ist.
Eigentümerversammlung (ETV)
- Das zentrale Beschlussorgan der WEG. Mindestens einmal jährlich einzuberufen, seit der WEG-Reform 2020 unabhängig von der Zahl der anwesenden Eigentümer beschlussfähig. Mehr dazu im Ratgeber-Artikel zur Eigentümerversammlung.
Umlaufbeschluss
- Eine Beschlussfassung außerhalb einer Versammlung, bei der Eigentümer schriftlich oder in Textform abstimmen. Seit der WEG-Reform 2020 reicht dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen — vorher war Einstimmigkeit erforderlich.
Wirtschaftsplan
- Die von der Eigentümerversammlung beschlossene Vorschau der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres, aus der sich der monatliche Hausgeld-Vorschuss jeder Einheit ergibt. Ausführlich erklärt im Ratgeber.
Hausgeld
- Der monatliche Vorschuss, den jeder Eigentümer laut Wirtschaftsplan an die WEG zahlt — vergleichbar mit der Betriebskostenvorauszahlung bei Mietverhältnissen, deckt aber zusätzlich auch die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten ab.
Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung)
- Die rückblickende Abrechnung der tatsächlichen Kosten eines Wirtschaftsjahres, aus der sich für jeden Eigentümer eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt. Fällig erst mit dem Beschluss der Eigentümerversammlung über die Abrechnung.
Instandhaltungsrücklage
- Ein Sparguthaben der Gemeinschaft für künftige größere Reparaturen und Sanierungen. Keine gesetzliche Mindesthöhe vorgeschrieben — die Angemessenheit ergibt sich aus dem Zustand und Alter des Gebäudes, siehe Ratgeber-Artikel.
Sonderumlage
- Eine zusätzliche, einmalige Zahlung aller Eigentümer, wenn die Instandhaltungsrücklage für eine anstehende Maßnahme nicht ausreicht. Wird per Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt, meist nach demselben Schlüssel wie das laufende Hausgeld verteilt.
Verwaltungsbeirat
- Ein von der Eigentümerversammlung gewähltes, ehrenamtliches Gremium aus der Eigentümerschaft, das den Verwalter unterstützt und kontrolliert — insbesondere bei der Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Kein Pflichtorgan, aber in den meisten WEGs vorhanden.
Verwaltervertrag
- Der zivilrechtliche Vertrag zwischen WEG und Verwalter über Vergütung und Leistungsumfang — rechtlich getrennt von der Bestellung zum Verwalter. Details zur Kündigung im entsprechenden Ratgeber-Artikel.
Beschluss-Sammlung
- Die vom Verwalter zu führende, verbindliche Dokumentation aller gefassten Beschlüsse und Gerichtsentscheidungen der WEG — die Grundlage, auf die sich auch ein späterer Erwerber einer Einheit berufen kann.
Beschlussanfechtung
- Die gerichtliche Klage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung, binnen eines Monats nach Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht zu erheben. Ausführlich im Ratgeber-Artikel zur Beschlussanfechtung.
Bauliche Veränderung
- Jede Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die über die ordnungsgemäße Erhaltung hinausgeht — etwa eine Wallbox oder ein Fahrradstellplatz. Seit der WEG-Reform 2020 meist mit einfacher Mehrheit beschließbar, mit gestaffelter Kostenverteilung je nach Zustimmungsquote.
Erhaltungsmaßnahme
- Der seit der WEG-Reform 2020 verwendete Sammelbegriff für Instandhaltung (vorbeugende Pflege) und Instandsetzung (Reparatur bestehender Schäden) am Gemeinschaftseigentum — Abgrenzung zur baulichen Veränderung, die etwas Neues schafft.
Öffnungsklausel
- Eine Klausel in der Teilungserklärung, die es der Eigentümerversammlung erlaubt, bestimmte, eigentlich nur einstimmig oder per Vereinbarung änderbare Regelungen (z. B. den Kostenverteilerschlüssel) durch Mehrheitsbeschluss zu ändern.
Kostenverteilerschlüssel
- Die Regel, nach der Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden — im Regelfall nach Miteigentumsanteilen, bei einzelnen Kostenarten wie Heizung auch nach Verbrauch. Wird in der Teilungserklärung festgelegt, teils per Öffnungsklausel änderbar.