Hausgeldabrechnung verstehen: Was Eigentümer prüfen sollten
Anders als der Wirtschaftsplan blickt die Hausgeldabrechnung zurück: Sie zeigt, was die WEG im vergangenen Jahr tatsächlich eingenommen und ausgegeben hat — und wer am Ende nachzahlen muss oder ein Guthaben bekommt.
Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung
Die Gesamtabrechnung zeigt alle Ist-Einnahmen und -Ausgaben der Gemeinschaft für das Wirtschaftsjahr. Aus ihr wird für jede Einheit eine Einzelabrechnung abgeleitet, die den jeweiligen Anteil nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel ausweist — meist nach Miteigentumsanteilen, bei einzelnen Kostenarten (z. B. Heizung) auch nach Verbrauch.
Über die Abrechnung selbst beschließt die Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 2 WEG) — erst mit diesem Beschluss wird eine Nachzahlung oder ein Guthaben fällig.
Worauf beim Prüfen zu achten ist
Stimmen die geleisteten Vorschüsse mit dem Wirtschaftsplan überein? Sind Sondereinnahmen (z. B. Entschädigungen einer Versicherung) korrekt zugeordnet? Wurde der beschlossene Verteilerschlüssel tatsächlich angewendet, oder hat sich ein Fehler eingeschlichen? Eine gute Abrechnung ist so aufgebaut, dass jede Kostenart einzeln nachvollziehbar ist — eine reine Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung reicht rechtlich nicht aus.
Nachzahlung und Guthaben
Die Differenz zwischen den geleisteten Vorschüssen aus dem Wirtschaftsplan und den tatsächlichen Kosten laut Einzelabrechnung ergibt die Nachzahlung oder das Guthaben. Fällig wird dieser Betrag erst mit dem Beschluss über die Abrechnung in der Eigentümerversammlung — nicht schon mit deren Versand.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 25.9.2026. Autor: Christian Schramm, Hausverwaltung Schramm.